Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages und finden auf alle (sonstigen) Tätigkeiten und Rechtsgeschäfte zwischen Ide-Fabrik und dem Auftraggeber Anwendung, auch wenn diese (Rechts)Geschäfte nicht zu einem Vertrag führen sollten oder nicht damit im Zusammenhang stehen.
Abweichende Bedingungen und eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur zutreffend sofern diese ausdrücklich von Ide-Fabrik schriftlich akzeptiert wurden.
In allen Fällen, in denen der Vertrag mit dem Auftraggeber beendet wird, finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin auf die Beziehungen zwischen Ide-Fabrik und dem Auftraggeber Anwendung, sofern dies für die Abwicklung davon erforderlich sein sollte oder sofern dies aus der Art der betreffenden Klausel hervorgeht.
Allgemein
Ide-Fabrik bleibt jederzeit die Änderung dieser Bedingungen und des Inhalts von Broschüren und der Website vorbehalten. Den in Broschüren oder auf der Website veröffentlichten Darstellungen oder Beispielen können keine Rechte entnommen werden.
Schreib- und Rechtsschreibungsfehler bleiben vorbehalten.
Schriftliche Korrespondenz kann per Schreiben oder über E-Mail erfolgen.
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und Dienstleistung in den Bereichen, Eventequipment, Personal Coaching und Controlling im Gastronomiegewerbe. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten.
Können Produktionsaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Produktion / Dienstleistung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.
Rücktrittsrecht
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Produktion / Dienstleistung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion / Dienstleistung Urheber-, Wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft das Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
Preise und Stornierung
Unsere Preise gelten jeweils nach aktueller Preisliste ab Werk und werden mit der Auftragsbestätigung anerkannt. Der volle Rechnungsbetrag wird bei Lieferung fällig.
Wie behalten uns vor, die Ware gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern.
Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen wird der Auftrag nur gegen eine Vorauszahlung bis 75% des Rechnungsbetrages angenommen und durchgeführt.
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Auslieferung fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen unter 4 Wochen fällt eine Stornogebühr von mind. 50% des Auftragswertes an.
Bei einer Stornierung die 10 Tage unterschreitet fällt eine Stornogebühr von 90% des Auftragswertes an.
Bei Sonderanfertigungen und Eillieferungen werden Stornierungen unter 10 Tagen vor Auslieferdatum nicht akzeptiert.
Ein Skonto Abzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
Für grafische Dienstleistungen, Datenbearbeitung und Änderungen während des Auftrages behalten wir uns vor, entstandenen Mehraufwand abzurechnen.
Lieferzeiten
Die jeweiligen Lieferzeiten unserer Produkte sind bei der Auftragsannahme vermerkt. Die Lieferzeiten beginnen ab Auftragsklarheit, diese beinhaltet: Eingang verwertbarer grafischer Vorlagen in den vereinbarten Dateiformaten, Freigabe der Beschriftung durch den Kunden, Eingang der Anzahlung. Soweit in der Auftragsannahme nicht anders vermerkt, sind die Lieferfristen unverbindlich. Wird ein Liefertermin nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen. Bei Nichterfüllung der Lieferung innerhalb dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei höherer Gewalt kann uns der Besteller die Nachfrist erst nach ihrem Wegfall setzen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen jeder Art und Stockungen in An- und Ablieferung, auch im Bereich unserer Zulieferer. Teillieferungen sind gestattet und gelten als in sich abgeschlossene Geschäfte.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens zustande.
Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
Haftung
Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
Haftungsausschluss
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Lieferung zu überprüfen, ob die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag entsprechen. Wenn das Gelieferte nicht dem abgeschlossenen Vertrag entspricht, hat der Auftraggeber Ide-Fabrik sofort und schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des Produktes oder nach Abnahme des geleisteten Dienstes. Mängel, die angemessener weise nicht innerhalb von sieben Tagen festgestellt werden können, sind sofort nach deren Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt des Produktes oder Abnahme der betreffenden Dienstleistung, schriftlich bei Ide-Fabrik zu melden.
Reklamationen müssen sich auf einen deutlichen
Mangel beziehen. Sie müssen schnellstmöglich, nach Erfüllung des vom
Kunden erteilten Auftrages, mitgeteilt werden. Dieser Mitteilung ist
eine Fotografie hinzuzufügen, aus dem der Mangel hervorgeht. Wenn
einer der oben genannten Anforderungen nicht genügt wird, ist
Ide-Fabrik berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen.
Geringfügige oder unvermeidliche Abweichungen in Qualität oder
Quantität können nie Reklamationsgrund sein, ebenfalls besteht kein
Reklamationsanspruch gegenüber Ide-Fabrik, wenn die angeforderten
Maße, Bild und Datendokumente die für die Produktion notwendig sind,
seitens des Auftraggebers fehlerhaft übermittelt werden.
Wenn sich eine Reklamation auf einen Teil eines Auftrages bezieht, kann dies kein Grund zur Ablehnung des gesamten Auftrages sein, es sei denn, der gesamte Auftrag hat infolge des Mangels als unbrauchbar zu gelten.
Im Falle einer berechtigten Reklamation ist Ide-Fabrik einzig zum Austausch oder zur Reparatur auf ihre Kosten des betreffenden Produktes oder der betreffenden Dienstleistung verpflichtet oder wird sie dem Auftraggeber den Erwerbspreis des betreffenden Produktes gutschreiben. Darüber kann Ide-Fabrik nach eigenem Ermessen entscheiden.
Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, das Produkt zurückzuschicken, ohne dass Ide-Fabrik dazu ausdrücklich Genehmigung erteilt hat. Die Kosten dieser Retournierung sind zu Lasten des Auftraggebers und er übernimmt auch weiterhin die Gefahr für die Produkte.
Eine Reklamation berechtigt nie zum Aufschub der Zahlungsverpflichtung oder sonstiger Verpflichtungen des Auftraggebers Ide-Fabrik gegenüber.
Gewährleistung
Die Garantieleistungen unserer Produkte werden jeweils bei Angebotserstellung genannt. Bei Sonderanfertigungen nach Kundenvorgaben (Sonderanfertigungen und Prototypen) können Produkt- und Einsatzbezogene Gewährleistungsregeln vereinbart werden. Werden unsere Produkte als Halbware, Bauteil oder Baugruppe zur Erstellung, Konstruktion oder Ergänzung eines eigenständigen Fremdproduktes verwendet, wird hierfür allgemein keinerlei Gewährleistung gegeben, es sei denn dieses wurde eindeutig im Kauf- oder Werkvertrag anderweitig geregelt. Ansonsten gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Zahlungen
Unsere Preise gelten jeweils nach aktueller Preisliste ab Werk und werden mit der Auftragsbestätigung anerkannt. Der volle Rechnungsbetrag wird bei Lieferung fällig.
Wie behalten uns vor, die Ware gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern.
Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen wird der Auftrag nur gegen eine Vorauszahlung bis 75% des Rechnungsbetrages angenommen und durchgeführt.
Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer – auch künftiger - Forderungen der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum. Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und ausschließlich unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist. Bei Zahlung mit Wechsel gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vorbehaltslosen Einlösung des Wechsels. Der Kunde ist bei einer weiteren Veräußerung verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auch seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn die Ware vom Drittwerber nicht sofort bezahlt wird. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind nicht gestattet. Bei Vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, einschließlich Sicherheiten und Nebenrechten ab, die Ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die von uns unter Vorbehalt gelieferte Ware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Kunden untersagt, mit seinem Abnehmer Vereinbarungen zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Insbesondere darf er keine Abreden eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderung an uns zunichte macht. Gegenforderungen berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten, durch uns anerkannt, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Rechtverhältnis zu und auch nur, wenn dies unbestritten, durch uns anerkannt, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Rechten des Kunden bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird unser Firmensitz vereinbart, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Für alle, auch zukünftigen Vertragsabschlüsse zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne UN-Kaufrecht und ohne das Haager Abkommen über den Abschluss von Kaufverträgen
Besonderer Hinweis
Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, nicht (§ 312 d Absatz 4 Nr. 1 BGB).